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Beratung

nach ASiG

  • Arbeitssicherheit

    Jedes Unternehmen ist nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) an seiner Seite zu haben. Diese Fachkraft ist dafür zuständig, das Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zuberaten und zu betreuen.Die erforderlichen Einsatzzeiten der FASI werden durch die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft in Vorschrift 2 der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) vorgegeben bzw. durch eine Gefährdungsanalyse ermittelt. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung bzw. übernehmen diese mit Ihrer Kooperation

  • Arbeitsmedizin

    Jedes Unternehmen ist nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) verpflichtet, einen Betriebsarzt (BA) zu engagieren. Der Betriebsarzt soll das Unternehmen in allen Fragen der Arbeitsmedizin und des Gesundheitsschutzes beraten und betreuen. Die erforderlichen Einsatzzeiten des BAs werden durch die zuständige Berufsgenossenschaft in Vorschrift 2 der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) vorgegeben bzw. durch eine Gefährdungsanalyse ermittelt.

    Zur Ausübung der arbeitsmedizinischen Betreuung ist nicht jeder Arzt berechtigt. Zugelassen sind ausschließlich Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte, die über die Zusatzqualifikation Betriebs- medizin verfügen.

    Die HMK Sicherheit stellt Ihrem Unternehmen externe Betriebsärzte zur Verfügung. Alle Betriebsärzte verfügen über die erforderlichen Qualifikationen und über mehrjährige Berufserfahrung. Auch im Bereich Arbeitsmedizin verstehen wir uns als Berater und nicht als Kontrolleure Ihres Unternehmens. Bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben legen die Betriebsärzte daher besonderen Wert auf praxisbezogenes Vorgehen. Unsere Lösungen lassen sich praxisgerecht umsetzen und berücksichtigen insbesondere auch wirtschaftliche Aspekte.

    Wenn wir für Ihr Unternehmen sowohl die arbeitssicherheitstechnische als auch die arbeitsmedizinische Betreuung durchführen, profitieren Sie von Synergieeffekten: das Vorgehen im Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin ist optimal aufeinander abgestimmt und für beide Dienstleistungen stellt Ihnen die HMK Sicherheit denselben Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Sicherheits-und-Notfallorganisation in Unternehmen

    Zwischenfälle, die Betriebsabläufe stören oder auch Unternehmen schädigen, können häufig auftreten. Notfälle ereignen sich seltener, Katastrophen sind zum Glück die Ausnahme.

    Die Auswirkungen von Notfällen und Katastrophen können aber für Unternehmer und deren Mitarbeiter erheblich sein und - im schlimmsten Fall - zu einer existenzbedrohenden Krise führen.

    Wir helfen Ihnen herauszufinden, ob und in welchem Maße Sie Ihr Unternehmen gegen zum Beispiel Sabotage, Terrorakte und Naturereignisse schützen sollten und wie Sie dies konkret tun können.

  • Arbeitsschutz mit System

    Wenn Sie den Arbeitsschutz systematisch organisieren, verbessern Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Dienstleistungsunternehmens.

    Guter Arbeitsschutz führt zu einer hohen Qualität der Arbeit und fördert die Produktivität, Leistungs- fähigkeit sowie Leistungsbereitschaft Ihrer Beschäftigten.

    Die Praxis guter Dienstleistungsunternehmen zeigt: Guter Arbeitsschutz, das heißt Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, bedeutet auf Dauer keinen Zusatzaufwand, denn Arbeitsschutz sollte alltäglicher Bestandteil aller Entscheidungen in Ihrem Unternehmen sein.

    Arbeitsschutz mit System (AMS) ist integriert in alle Prozesse Ihres Unternehmens. Wir helfen Ihnen, Ressourcen Ihres Unternehmens möglichst optimal auszuschöpfen und kontinuierlich zu verbessern – humane, soziale, materielle und räumliche Ressourcen. Wir unterstützen Sie bei Bedarf auch dabei, ein Arbeitsschutzmanagementsystem für Dienstleistungsunternehmen aufzubauen.

  • Gesundheitsmanagement

    Gesundheit mit System – Betriebliches Gesundheitsmanagement

    Erfolgreiche Unternehmen organisieren ihre Arbeit so, dass ihre Beschäftigten gesund, motiviert und produktiv arbeiten können.

    Eine Hilfe bei dieser Organisation ist ein systematisches betriebliches Gesundheitsmanagement.

    Durch den Aufbau einer nachhaltigen Gesundheitsförderung profitieren die Betriebe von einigen strategischen Vorteilen. Hierzu gehören u. a. geringere Fehlzeiten, höhere Mitarbeitermotivation, ein besseres Arbeitsklima und eine gesteigerte Arbeitgeberattraktivität. Da auch kleine Bausteine im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung viel bewirken können, ist stets die individuelle Situation eines Betriebes zu berücksichtigen.

    Eine medizinisch fundierte Beratung – zusammen mit unseren Kooperationspartnern – ist die Basis unserer Arbeit. Unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Betriebes und der Mitarbeiter begleiten wir nicht nur die physische, sondern auch die psychische Gesundheit jedes Einzelnen und des gesamten Teams.

     

  • Spielplatzprüfung

    Spielgeräteprüfung nach DIN EN 1176/1177

    Immer wieder ereignen sich auf Spielplätzen Unfälle. Ursache dafür sind oftmals Mängel an den Spielgeräten. Umwelteinflüsse oder mutwillige Zerstörung, lockere Verschraubungen und fehlerhafte Konstruktionen sind Faktoren, die die Sicherheit der Geräte stark beeinträchtigen. Solche Unfälle müssen nicht passieren!

    Die Sicherheit auf Spielplätzen wird durch verschiedene gesetzliche Vorschriften geregelt.

    Die Notwendigkeit der Hauptuntersuchung von Spielplätzen ergibt sich aus der Europa-Norm EN 1176/1177. Diese regelt generell die Wartung und Pflege von Kinderspielplätzen. Die hier in vorgesehenen Fristen sind alle ein bis zwei Wochen eine visuelle Routineinspektion, alle ein bis drei Monate eine operative Inspektion sowie eine jährliche Hauptinspektion.

    Als Betreiber von Spielplätzen sind Sie für die Sicherheit der Kinder verantwortlich und müssen die Anlagen einmal jährlich überprüfen lassen.

    Wir unterstützen Sie bei Planung, Bau und Betrieb eines Spielplatzes, indem wir den Spielplatz besichtigen und mögliche Mängel nicht nur aufdecken, sondern auch helfen, diese zu beseitigen. Zusätzlich geben wir Ihnen viele nützliche Tipps zur Wartung der Geräte und dokumentieren das Prüfergebnis.

  • Risiko-Management

    Wir beraten und unterstützen Sie beim Aufbau eines Notfallmanagements.

  • Regal-Inspektionen

    Egal, wie sorgfältig Ihre Arbeitsweise ist: Auch Regalsysteme kommen irgendwann in die Jahre und leisten nicht mehr ihre volle statische Tragfähigkeit. Damit die Sicherheit der Regalanlagen weiterhin gewährleistet ist, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Inspektionen vor, die im Abstand von höchstens 12 Monaten durch eine fachkundige Person durchgeführt werden müssen (Betriebssicherheitsverordnung § 10). Die Regalprüfung erfolgt "grundsätzlich nach DIN EN 15635"

    Wir sind autorisiert, entsprechende Kontrollen durchzuführen. Sie können sich sicher sein: Wir helfen Ihnen, die Arbeitsschutzbestimmungen in Ihrem Sinne einzuhalten, um die Sicherheit zu erhöhen und Personen- und Sachschäden zu verhindern.

    Beratungsleistungen sind auch auf die Regalprüfung 2011 erweitert worden. Östliches Einzugsgebiet geht bis Fulda und Kassel.

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