Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Mit kühlem Kopf agieren, wenn's heiß wird
Trotz technischer Fortschritte nimmt auch in Deutschland die Zahl der Brandschäden ständig zu. Eine schnelle und sachkundige Reaktion bei Bränden kann Ihre Mitarbeiter/-innen schützen und zudem den Brandschaden gering halten. Hierdurch werden diese Schäden zudem leichter vom Versicherungsträger anerkannt.
Entsprechend wurden gesetzliche Grundlagen aus dem Arbeitsschutzgesetz in den "Technische Regeln für Arbeitsstätten" (ASR 2.2 - Maßnahmen gegen Brände) präzisiert. Diese verpflichten den Unternehmer, eine "ausreichende Anzahl" von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung, ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Lediglich in Sonderfällen, wie erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen oder von Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte kann eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern erforderlich sein.
Wie werden Brandschutzhelfer ausgebildet?
HMK Sicherheit bietet Ihnen folgende Dienstleistungen zur Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer an:
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